Ihr Besuch in der KULISSE

  • Wie kann ich Karten bestellen?

    Online

    Nutzen Sie den Ticketlink auf unserer Homepage oder buchen Sie Ihre Karten direkt über Oeticket.

    Reservierung per E-Mail oder Telefon

    Schicken Sie eine E-Mail an tickets@kulisse.at mit dem Veranstaltungsnamen, Datum, der gewünschten Kartenanzahl, Ihrem Namen und Ihrer Telefonnummer.

    Die Reservierung ist nur dann gültig, wenn Sie eine E-Mail-Bestätigung von uns erhalten. Reservierungen per E-Mail werden zu unseren Kassazeiten in der Reihenfolge ihres Eintreffens bearbeitet.

    Sollten Sie nach einem Tag noch keine Reservierungsbestätigung erhalten haben, nutzen Sie bitte die telefonische Reservierung  unter tel. +43 / 699 16331012.
    (Mo – Fr 13:00 bis 18:00 Uhr, an Spieltagen bis 20:00 Uhr)

    An der Kassa

    Kartenkauf und – abholung sind an Spieltagen von 17:30 bis 20:00 Uhr möglich.

    An der Kassa akzeptieren wir gerne Ihre Bankomat- und Kreditkarte!

    ACHTUNG: Bitte kaufen Sie keine Karten über Viagogo, Vienna Ticket Office oder andere Drittanbieter. Wir können in diesem Fall nicht garantieren, dass Sie auch wirklich die gewünschten Tickets bekommen oder bei einer Absage das Geld retouniert wird. Wir kooperieren nur mit Oeticket.

  • Essen in der KULISSE

    Im Beisl können Sie ab 18:00 Uhr unsere Gastronomie genießen. Küche bis 23:00 Uhr.

    Wenn Sie Tickets für eine Veranstaltung haben, können Sie bis Vorstellungsbeginn auch im Saal essen. Saaleinlass ist bei Abendveranstaltungen um 18:00 Uhr, bei Matineen um 10:00 Uhr.

    Tischreservierung im Saal ist ab 6 Personen möglich.

    +43 699 16331012 (13:00 bis 18:00 Uhr)

    +43 699 16331014 (ab 18:00 Uhr)

  • Kann ich einen Tisch reservieren?

    Tischreservierung im Beisl oder Saal (im Saal gilt freie Platzwahl, Tischreservierung ab 6 Personen möglich):

    +43 699 16331012 (13:00 bis 18:00 Uhr)

    +43 699 16331014 (ab 18:00 Uhr)

  • Gibt es eine Warteliste bei ausverkauften Vorstellungen?

    An Spieltagen wird ab ca. 17:15 Uhr auf telefonische oder persönliche Anfrage eine Warteliste erstellt.

    Nicht abgeholte Karten werden um 19:45 Uhr entsprechend der Reihung auf der Warteliste vergeben.

  • Gibt es Ermäßigungen auf Eintrittskarten?

    Wien Energie Vorteilswelt

    30% Ermäßigung für Kabarettveranstaltungen gegen Vorlage der digitalen Kundenkarte (Wien Energie Vorteilswelt-APP); gültig für max. 2 Karten.

    Studierende

    15% Ermäßigung für Studierende bis zum Alter von 27 Jahren.

    Ö1 Club/Ö1 intro

    10% Ermäßigung für Ö1 Club/intro- Mitglieder. Gilt jeweils auch für eine Begleitperson.

    Vorteilsclub der Stadt Wien

    20% Ermäßigung für Mitglieder des Vorteilsclub der Stadt Wien auf den regulären Preis. Nur für den Karten- inhaber gültig.

    Einsteigertage sind von allen Ermäßigungen ausgenommen.

  • Ist die Kulisse für Rollstühle geeignet?

    Der Theatersaal und das Beisl sind barrierefrei erreichbar.

    Pro Vorstellung können zwei Rollstuhlplätze + Begleitperson reserviert werden.

    ACHTUNG: Es gibt leider keine Behindertentoilette, aber unser Personal ist gerne behilflich.

  • Dürfen Hunde zu den Vorstellungen mitgenommen werden?

    Die Mitnahme von Hunden zu den Vorstellungen ist laut Theatergesetz verboten.

    Es gelten Ausnahmen, wenn es sich um Begleit- oder Blindenhunde handelt.

  • Wie sind unsere Öffnungszeiten?

    Büro: 13:00 bis 18:00 Uhr (Montag – Freitag)

    Kassa: 17:30 bis 20:00 Uhr (an Spieltagen)

    Beisl und Saal: 17:30 bis 24:00 Uhr (an Spieltagen)

    Schanigarten: 17:30 Uhr bis 23:00 Uhr (an Spieltagen, im Winter geschlossen)

    Veranstaltungsfreie und geschlossene Tage entnehmen Sie bitte unserem Spielplan!

  • Hausordnung

    HAUSORDNUNG KULISSE

    1. Geltungsbereich

    Diese Hausordnung gilt für den gesamten Bereich der Andreas Elsner GesmbH, Rosensteingasse 39, 1170 Wien, in weiterer Folge KULISSE genannt, und regelt Rechte und Pflichten der Besucher:ommem sowie der Veranstalter bzw. deren Mitarbeiter:innen oder von diesen beauftragten Personen und Firmen während ihres Aufenthalts. Der Veranstalter hat für die Einhaltung gegenüber den Besuchern zu sorgen. Sämtliche Veranstaltungen in der KULISSE unterliegen den Bestimmungen des Wiener Veranstaltungsgesetzes sowie des Wiener Veranstaltungsstättengesetzes. Die aus diesen Gesetzen resultierenden Vorschriften sind strikt einzuhalten und alle behördlichen Auflagen sind einzuhalten.

    2. Zutritt und Aufenthalt

    2.1
    Der Eintritt in den Veranstaltungssaal ist nur gegen Vorweis eines gültigen Tickets gestattet. Akteur-, Begleit-, Besucher- und sonstige Zutrittskarten berechtigen jeweils nur zur Benützung bzw. zum Besuch jener Einrichtungen bzw. Veranstaltungen, für die sie ausgestellt wurden; das Betreten abgesperrter Räume oder Flächen ist nur den hierzu berechtigten Personen gestattet.

    2.2
    Mit dem Erhalt eines Tickets bzw. einer Zutrittsberechtigung unterwirft sich der Inhaber den Bestimmungen dieser Hausordnung.

    2.3
    Nach Passieren des Eingangs sind die Tickets unübertragbar, bis nach Verlassen der Kulisse aufzubewahren und den Kontrollorganen auf Verlangen jederzeit vorzuweisen. Jeder Missbrauch von Tickets hat deren Abnahme und Ungültigerklärung sowie den Verfall des hierfür erlegten Geldes und allenfalls gerichtliche Schritte zur Folge.

    2.4
    In der Kulisse ist jeder Verkauf oder das Verteilen von Tickets – außerhalb der Kassen – verboten; der Verkauf, das Einbringen und die Verteilung von Werbe- oder politischen Werbematerial, Drucksorten, Waren udgl. ist – unbeschadet der einschlägigen behördlichen Vorschriften – an die vorherige Zustimmung der Kulisse gebunden.

    2.5
    Das Mitbringen von Fahrrädern, Fahrzeugen, Tieren – mit Ausnahme von Blindenführhunden und Partnerhunden für behinderte Menschen – in den Veranstaltungssaal der Kulisse ist untersagt.

    2.6
    Rollstuhlfahrer:innen (und allenfalls Begleitpersonen) haben die für sie vorgesehenen Plätze nach Anweisung einzunehmen und sind vor Beginn der Veranstaltung von dem für sie vorgesehenen Fluchtweg bis ins Freie in Kenntnis zu setzen.

    2.7
    Das Mitnehmen von Kinderwägen ist nur dann gestattet, wenn diese ständig von Erwachsenen beaufsichtigt und nicht in Verkehrswegen und bei Ausgängen abgestellt werden.

    2.8
    Zu den Umkleideräumen der Künstler:innen ist der Zutritt nur den dort beschäftigten Personen erlaubt. Der Aufenthalt ist nur so lange gestattet, als ihre Anwesenheit notwendig ist.

    3. Garderobe

    3.1
    Überkleider und Stockschirme sowie größere Taschen sind in den Garderoben abzugeben; ein Hinterlegen an anderen Stellen ist untersagt.

    3.2
    In den Zuschauerraum mitgenommene Überkleider dürfen nicht über die Stuhllehne gehängt werden. Stöcke und andere Gehhilfen (z.B. Rollator) dürfen nur von gebrechlichen Personen als unentbehrliche Stütze mitgenommen werden.

    4. Bild- und Tonaufnahmen

    4.1
    Fotografieren sowie Film-, Video- und Tonaufnahmen sind nur mit einer schriftlichen auf Namen lautenden Bewilligung der Kulisse gestattet.

    4.2
    Aus Sicherheitsgründen darf Blitzlicht jeder Art während Veranstaltungen nur dann verwendet werden, wenn dadurch keine Gefahr für Besucher bzw. Mitwirkende entstehen kann.

    4.3
    Die Besucher:innen der Kulisse willigen unwiderruflich in die Verwendung ihres Bildes und ihrer Stimme für Foto- und Fernsehaufzeichnungen (Streamings, Aufzeichnungen von DVD o.Ä.) ein, die seitens der Betreiber der Kulisse, der Veranstalter oder deren Beauftragten im Zusammenhang mit dem Besuch der Kulisse aufgenommen werden.

    5. Rauchverbot

    Das generelle Rauchverbot (welches auch E-Zigaretten umfasst) ist ausnahmslos einzuhalten.

    6. Sicherheit

    6.1
    Alle Besucher:innen haben sich so zu verhalten, dass keine andere Person gefährdet, geschädigt, behindert oder belästigt wird. Alkoholisierte, unter der Einwirkung von Rausch- oder Suchtgiften stehende oder aus sonstigen ähnlichen Gründen nicht zurechnungsfähige Personen haben keinen Zutritt bzw. können des Hauses verwiesen werden. Den Hinweis-, Gebots- und Verbotsschildern sowie den von den Kontrollorganen bzw. behördlichen Überwachungsorganen getroffenen Anordnungen ist unbedingt Folge zu leisten.

    Es ist verboten, die Veranstaltung zu stören, politische Propaganda und Handlungen zu betreiben sowie rassistische, fremdenfeindliche, verfassungsfeindliche Parolen oder Embleme zu verwenden oder zu verbreiten.

    6.2
    Teppiche, Bodenbespannungen und Bilder sind in allen dem Verkehr dienenden Räumen möglichst unverrückbar zu befestigen. Wer Einrichtungen beschädigt oder zerstört, haftet für die Schäden in vollem Umfang. Für Schäden, die durch Minderjährige verursacht werden, haften die Eltern, die gesetzlichen Vertreter und Aufsichtspersonen solidarisch.

    6.3
    Alle Verkehrswege und Ausgänge müssen freigehalten und unversperrt bleiben. Einrichtungsgegenstände, Sessel und Bänke dürfen nicht von ihren Standorten entfernt bzw. in Verkehrswegen oder auf den Stehplätzen aufgestellt werden.

    6.4
    Besucher:innen ist das Mitbringen von Sitz- und Stehgelegenheiten verboten.

    6.5
    Bei Benützung von Vorhängen oder theatermäßigen Dekorationen ist das Rauchen oder die Verwendung von offenem Feuer oder Licht ohne behördliche Erlaubnis verboten.

    Petroleum, Benzin, Zelluloidgegenstände und andere leicht brennbare Stoffe dürfen in von Besuchern benützten Räumen nicht verwahrt und – ebenso wie offenes Feuer und Licht – nicht verwendet werden. Zur Dekoration der Betriebsräume dürfen nur schwer entflammbare oder flammensicher imprägnierte Stoffe und Befestigungsmittel verwendet werden. Das Aufstellen von Ständern udgl. bedarf einer besonderen behördlichen Bewilligung.

    6.6
    Den behördlichen Aufsichtspersonen, die sich als solche ausweisen, ist der freie Zutritt zu allen Betriebsräumen und die Benützung des Fernsprechers zu Dienstgesprächen zu gestatten. Den in Ausübung ihres Dienstes getroffenen Anordnungen ist unbedingt Folge zu leisten.

    6.7
    Es ist untersagt, bauliche Anlagen, Einrichtungen oder Wege zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben oder sonstige Sachen aufzustellen oder aufzuhängen.

    6.8
    Vor Einlass der Gäste und des Publikums muss die Sicherheitsbeleuchtung und ein ausreichender Teil der Hauptbeleuchtung in Betrieb gesetzt werden. Die Haupt- und Sicherheitsbeleuchtung darf erst wieder außer Betrieb gesetzt werden, wenn die Besucher:innen die Veranstaltungsstätte verlassen haben. Jede Handhabung der Beleuchtungseinrichtung durch Unbefugte ist verboten.

    7. Verbotene Gegenstände

    Allen Besucher:innen, die die Kulisse betreten, ist es untersagt, folgende Gegenstände mit sich zu führen:

    • Waffen jeder Art;
    • Gegenstände, die als Waffe oder als Wurfgeschoße eingesetzt werden können;
    • Gassprühflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase, ausgenommen handels-übliche Taschenfeuerzeuge;
    • Glasbehälter, Flaschen, Dosen, Plastikkanister, Hartverpackungen oder sonstige Gegenstände, die aus Glas oder einem anderen zerbrechlichen, splitternden oder besonders harten Material hergestellt sind;
    • pyrotechnisches Material wie Feuerwerkskörper, etc.;
    • mechanisch oder elektrisch betriebene Lärminstrumente (z.B. Megaphon);
    • Laserpointer, Trillerpfeifen, Gaströten

     

    8. Verhalten im Gefahrenfall

    Bei Gefahr bzw. im Brandfall wird rechtzeitig die Aufforderung an die Besucher:innen zum Verlassen der Räume gegeben. Den diesbezüglichen Anordnungen des Aufsichts- und Sicherheitspersonals muss umgehend Folge geleistet werden.

    Bei Entdecken eines Brandfalles ist umgehend ein Mitarbeiter zu verständigen, bzw. ein umliegender Brandmelder zu betätigen.

    9. Reinigung

    Die Räume und Flächen sind stets reinzuhalten. Während der Veranstaltungen werden nur unbedingt notwendige Reinigungsarbeiten durchgeführt. Die regelmäßige Reinigung der Veranstaltungsräume erfolgt unmittelbar nach jeder Veranstaltung bzw. je nach Veranstaltungsdauer am darauffolgenden Tag.

    10. Schlussbestimmungen

    10.1
    Alle Bediensteten (Ordner:innen) müssen mit dieser Hausordnung vertraut sein und haben dafür Sorge zu tragen, dass die Bestimmungen dieser Hausordnung eingehalten werden.

    10.2
    Die Nichteinhaltung der Bestimmungen der genehmigten Hausordnung unterliegt den Strafbestimmungen des § 32 des Wiener Veranstaltungsgesetzes LGBl für Wien, Nr. 12/1971 in der geltenden Fassung. Zuwiderhandelnde können unbeschadet weiterer Schritte zum sofortigen Verlassen der Kulisse angehalten werden. Allenfalls kann auch ein Hausverbot ausgesprochen werden.

    10.3
    Personen, welche trotz eines bestehenden Hausverbotes in den Räumen der Kulisse angetroffen werden, sind ohne Rückerstattung des Eintrittspreises, vorbehaltlich einer Besitzstörungsklage, des Hauses zu verweisen.

    10.4
    Das Betreten der Kulisse erfolgt auf eigene Gefahr. Für Personen- und Sachschäden, die durch Dritte verursacht werden, haftet die Kulisse nicht.

    10.5
    Personen (Besucher:innen, Darsteller:innen usw.), die sich der genehmigten und angeschlagenen Haus- oder Platzordnung nicht unterwerfen, dürfen sich in der Veranstaltungsstätte nicht aufhalten.

  • Rechnungsadresse

    Andreas Elsner Ges.m.b.H.
    Rosensteingasse 39
    1170 Wien
    Tel: +43 699 16331012
    office@kulisse.at
    Firmensitz: Wien
    UID-Nr.: ATU 15694407